Eine überfällige Abrechnung mit einem System aus vergangenen Jahrhunderten
Wir leben im 21. Jahrhundert. Zumindest glauben wir das – bis man sich das österreichische Religionsgesetz anschaut. Dann fühlt man sich eher wie in einer demokratisch dekorierten Monarchie mit geistlicher Bevormundung. Während sich Gesellschaft, Technologie und Weltanschauungen weiterentwickeln, bleibt das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Österreich ein fossilisiertes Relikt. Ein anachronistisches Abhängigkeitsverhältnis, das dringend aufgebrochen gehört.
Die römisch-katholische Kirche: Eine Institution im Mantel der Religion, mit dem Verhalten eines Konzerns
Wenn man heute nüchtern betrachtet, wie die römisch-katholische Kirche in Österreich agiert, wird schnell klar: Das ist kein bloßer Glaube, das ist ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen. Mit Immobilienbesitz in Milliardenhöhe, Beteiligungen an Banken, Versicherungen, Medienhäusern und einem eigenen Arbeitsmarkt, der zigtausende Beschäftigte umfasst. Der Unterschied zur OMV oder zur Raiffeisenbank? Nur einer: Steuerfreiheit – weil man sich hinter dem Status der „Religionsgemeinschaft“ versteckt.
Die Kirche kassiert Steuervorteile, bekommt vom Staat Geld für den Religionsunterricht, wird aus Steuermitteln mitfinanziert und beansprucht gleichzeitig moralische Deutungshoheit. Dabei ist sie keine demokratische Struktur, sondern eine streng hierarchische Organisation mit einem Machtzentrum im Vatikan.
Warum Steuerprivilegien für Glaubensunternehmen absurd sind
In einem säkularen Staat darf es keinen Grund geben, warum ein Glaube steuerlich bevorzugt werden sollte. Religiöse Überzeugungen sind privat – und sollen es auch bleiben. Doch in Österreich zahlt der Staat munter mit: rund 20 Millionen Euro pro Jahr nur für die Gehälter von Religionslehrern. Dazu kommen Millionen für die „Abgeltung“ von Enteignungen aus dem 20. Jahrhundert – ein laufender Ablasshandel, der auf ewige Zeit budgetiert scheint.
Es ist höchste Zeit, dass diese staatlich organisierte Subventionierung endet. Die römisch-katholische Kirche soll, wie jedes andere Unternehmen auch, ihre Gewinne versteuern, ihre Einnahmen offenlegen und sich der Kontrolle der Republik unterwerfen. Wer missionieren und moralisieren will, darf das tun – aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Ein Austritt, der kein Spießrutenlauf sein darf
Besonders perfide zeigt sich die Macht der Kirche beim Thema Kirchenaustritt. Wer aus der Kirche austreten will, wird in Österreich behandelt wie jemand, der sich von einem Geheimbund lossagen möchte: Man muss persönlich zum Amt, sich dort rechtfertigen und zahlt dafür auch noch eine Gebühr. Dass dieser Vorgang nicht digital möglich ist, zeigt deutlich, wie sehr das System noch immer darauf ausgelegt ist, den Austritt zu erschweren.
Ein moderner Staat muss hier klare Kante zeigen: Der Austritt aus einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft darf nicht schwerer sein als das Kündigen eines Handyvertrags. Online, kostenlos und ohne peinliche Fragen. Punkt.
Die Wurzel des Problems: Keine Trennung von Kirche und Staat
Das eigentliche Problem ist jedoch struktureller Natur. In Österreich gibt es keine echte Trennung von Kirche und Staat. Es gibt sie auf dem Papier, aber nicht in der Realität. Kirchen und staatliche Institutionen sind auf vielfältige Weise vernetzt: in Bildungseinrichtungen, im Rundfunk, bei Feiertagen, im Rechtssystem und in politischen Debatten. Der Einfluss der Kirche ist dabei nicht nur kulturell – er ist finanziell und machtpolitisch.
Diese Durchdringung verhindert eine objektive, säkulare Gesetzgebung. Sie verhindert Gleichbehandlung aller Weltanschauungen. Und sie verhindert, dass Menschen ohne religiöse Bindung als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachtet werden.
Was es braucht: Ein neues Religionsgesetz und eine Verfassungsreform
Was Österreich jetzt braucht, ist ein mutiges, zukunftsorientiertes Religionsgesetz. Eines, das…
- … die steuerliche Gleichbehandlung aller Organisationen festschreibt – egal ob Kirche, NGO oder Konzern.
- … klare Trennung zwischen Religion und staatlicher Bildung, Gesetzgebung und Verwaltung zieht.
- … den Kirchenaustritt einfach, digital und kostenlos ermöglicht.
- … Religionsgemeinschaften als das behandelt, was sie in ihrer wirtschaftlichen Praxis sind: Körperschaften öffentlichen Rechts mit kommerziellen Interessen.
Die römisch-katholische Kirche soll weiterhin ihre Glaubensdienste anbieten dürfen – aber sie darf nicht länger als sakrosankte Sonderform über den Regeln der Republik stehen.
Zeit für einen mutigen Schritt
Diese Reform wird nicht einfach sein. Sie wird lautstark bekämpft werden – mit dem Verweis auf Tradition, Kultur und „unser christliches Erbe“. Doch genau das ist das Problem: Der Blick zurück verhindert den Fortschritt. Wer ein modernes, pluralistisches Österreich will, muss den Mut aufbringen, alte Zöpfe radikal abzuschneiden.
Die Trennung von Kirche und Staat ist kein Angriff auf den Glauben – sie ist die Befreiung des Glaubens aus den Händen der Macht. Und sie ist die Voraussetzung dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger, egal ob gläubig, atheistisch oder spirituell, gleich behandelt werden.
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